Nur ein barrierefreiher Bezirk ermöglicht allen Menschen ein angemessenes Teilhabe. Insbesondere bei der Mobilität müssen Mobilitäts und Sicherheitsbedürfnisse von Menschen mit Behinderung mitbedacht werden. Die Sicherheit der Fortbewegung kann insbesodnere beim Fußverkehr sichergestellt werden,durch breite Gehwege und barrierefreie Ampeln.
Antrag: | Komplex I: sozial-ökologischer Stadtumbau |
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Antragsteller*in: | AG Verkehr GJ (dort beschlossen am: 06.03.2021) |
Status: | Geprüft |
Verfahrensvorschlag: | Modifizierte Übernahme |
Eingereicht: | 06.03.2021, 21:15 |